Klinikum Darmstadt - Akademisches Lehrkrankenhaus der Universitäten Frankfurt/Main und Heidelberg-Mannheim


Institut für Labormedizin

Grafenstraße 9
64283 Darmstadt

Telefon 06151-107 6301
Telefax 06151-107 6399



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Institut für Labormedizin - Ärztliche Informationen

Fortbildungen

Im Institut für Labormedizin werden wöchentlich Fortbildungsveranstaltungen für die ärztlichen und nicht-ärztlichen Mitarbeiter des Instituts und des Klinikums durchgeführt, zu denen auch interessierte Externe herzlich eingeladen sind. Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer mit einem Fortbildungspunkt zertifiziert.

Regelmäßig wird Unterricht für die Studenten der Medizin im Praktischen Ausbildungsjahr durchgeführt.    

Fortbildungsveranstaltungen 2012 des Instituts für Labormedizin (PDF)

Medizinische Spezialanalytik

Aufgrund der Niederlassung von Priv. Doz. Dr. med. York Schmitt (habilitiert an der Universität Heidelberg-Mannheim) als Vertragsarzt  besteht für jeden niedergelassenen Arzt die Möglichkeit, sämtliche Labordiagnostik einschließlich medizinischer Spezialanalytik in der Praxis für Labormedizin durchführen zu lassen.

Zur Spezialanalytik, bei der Dr. Schmitt langjährige Erfahrungen vorweisen kann, gehört beispielsweise die medizinische Diagnostik:

  • von angeborenen und erworbenen Gerinnungsstörungen
  • von angeborenen und erworbenen Blutungsneigungen
  • im Bereich der Blutgruppenserologie
  • im Bereich der Durchflußzytometrie bei angeborenen oder erworbenen Störungen des Immunsystems
  • im Bereich der Molekularbiologie (Hepatitis C qualitativ und quantitativ, HIV qualitativ und quantitativ, Tuberkulose aus Punktaten und Liquor, Thrombophilie)           

Die Qualität diagnostischer Proben

Unter der Internetadresse www.diagnosticsample.com können Informationen über die Präanalytik für wichtige Proben nachgesehen werden.

Hygiene-Prüfungen

Koloskopie: Unser Institut ist ein von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zugelassenes Institut zur Überprüfung der Hygiene-Qualität im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung (Koloskopie-Vereinbarung). Die Qualitätssicherungsvereinbarung ist gemäß § 135 Abs. 2 SGB V Voraussetzung zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen.

Wie die KBV mitteilt, muß die erste Überprüfung der Hygiene-Qualität bis spätestens 31. Dezember 2003 abgeschlossen sein.

Nähere Informationen zum Procedere erhalten Sie über das Sekretariat des Institutsdirektors.
  
Hier finden Sie ein Verzeichnis der Parameter und deren Referenzbereiche. (PDF)


Zusatzinfos, nützliche Links



Weitere Informationen

Lageplan

Anfahrthinweise

Blutentnahmen

Montags bis freitags von 9–10 Uhr und nach Vereinbarung
Blutentnahmen für Quick-Wert-Kontrollen:
dienstags und freitags von 8 – 9 Uhr

Leitung

Direktor:
Privatdozent Dr. med. York Schmitt
Tel. 06151-107 6301